Erlangt ein Angreifer durch Diebstahl physischen Zugriff auf ein Notebook oder einen PC, liegen schnell sensible Firmendaten, persönliche und andere geheime Informationen schutzlos vor dem Eindringling. So kam es bereits zu gezielten Diebstählen von Geschäftsführer-Notebooks mit anschließenden Erpressungsversuchen. Das ist nicht zuletzt einer der Gründe, weshalb das Thema Verschlüsselung eine Kernforderung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO Art. 32 Abs. 1a) ist. Nur eine vernünftige Verschlüsselung schützt Ihre Daten und erspart hohe Strafen.
Mit Hilfe einer von uns eingerichteten Datenträgerverschlüsselung erfüllen Sie die genannte Forderung der DSGVO und schützen zudem Ihre Daten bestmöglich vor Fremdzugriff. Durch die Verschlüsselung kann keiner mehr auf Ihre privaten Daten zugreifen, selbst wenn er direkt vor dem PC sitzt. Ohne den passenden Schlüssel kein Zugriff!
Kirchplatz 2
47877 Willich